Führerscheinklassen

Alle Klassen im Überblick

Führerscheinklasse A / unbeschränkt

In die Führerscheinklasse A ist ein Direkteinstieg ab dem Alter von 25 Jahren möglich. Durch Bestehen der entsprechenden Prüfung ist es möglich, Krafträder (ohne Beiwagen oder mit Beiwagen) über 25 kW = 34 PS zu fahren oder Krafträder mit einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

In die Führerscheinklasse A / unbeschränkt sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: A beschränkt, A1, M


Führerscheinklasse A / beschränkt

Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A beschränkt beträgt 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis schließt Krafträder mit Beiwagen und ohne Beiwagen bis zu maximal 25 kW = 34 kW ein und einer Leermasse, die mindestens 6,25 kg pro kW beträgt. Wenn zwei Jahre unfallfreie Fahrpraxis vorliegen, wird der Führerschein der Klasse A beschränkt ohne weitere Prüfung in einen Führerschein der Klasse A unbeschränkt getauscht.

In die Führerscheinklasse A / beschränkt sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: A1, M


Führerscheinklasse A 1

Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Führerscheininhaber der Klasse A1 Leichtkrafträder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbestimmt auf 80 Stundenkilometer gedrosselt ist. Ab dem 18 Lebensjahr dürfen mit dem Führerschein der Klasse A 1 Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW gefahren werden.

In die Führerscheinklasse A 1 sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: M


Führerscheinklasse M

Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse M beträgt 16 Jahre. Gefahren werden dürfen damit Mopeds und Mokick bis zu einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektro- oder Hilfsmotor bis maximal 50 ccm Hubraum und wiederum einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)

In die Führerscheinklasse M sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: keine


Fahrerlaubnis Mofa

Bei der Fahrerlaubnis für ein Mofa beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Dazu gehört eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern, das Mofa muss einsitzig sein und der Motor (Elektro- oder Verbrennungsmotor) darf einen Hubraum von maximal 50 ccm haben.

In die Fahrerlaubnis Mofa sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: keine


Führerscheinklasse S

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse S beträgt 16 Jahre. Enthalten ist die Fahrerlaubnis für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, die bereits bauartbedingt festgelegt wurde
Eine Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von maximal 350 kg
Bei Elektrofahrzeugen wird von den maximal 350 kg die Masse der Batterie abgezogen
Einen Hubraum von maximal 50 ccm bei einem fremdzündenden Motor, bspw. Benziner
Oder einer maximalen Nutzleistung von 4 kW bei Verbrennungsmotoren wie bspw. einem Diesel
Oder einer Nenndauerleistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor

In die Führerscheinklasse S sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: keine


Führerscheinklasse B

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B, den klassischen Pkw-Führerschein, beträgt 18 Jahre. Ab dem Alter von 17 Jahren kann jedoch am Modellversuch Begleitetes Fahren mit 17 teilgenommen werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter „Führerschein mit 17“.

Der Führerschein der Klasse B ist gültig für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge mit Anhänger, die eine Gesamtmasse von 750 kg überschreiten. Das Fahren mit Anhänger ist jedoch auch über 7250 kg Gesamtgewicht möglich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht die Leermasse des Pkw, das als Zugfahrzeug dienen soll, überschreitet und die Gesamtmassen von Fahrzeug und Anhänger nicht die für den Führerschein der Klasse B zulässigen 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überschreiten.

In die Führerscheinklasse B sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: M, L, S


Führerscheinklasse BE

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse BE beträgt 18 Jahre, kann aber, wie der Führerschein der Klasse B, auch im „Begleiteten Fahren mit 17“ gemacht werden. Der Führerschein der Klasse BE ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B und enthält die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit Anhängern, die nicht mehr unter den normalen Pkw-Führerschein fallen.

Dazu gehören:

Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn dieses Gesamtgewicht größer ist als die Leermasse des Pkw (auch Zugfahrzeug genannt)
Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Pkw, das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger jedoch größer ist als die für den Führerschein der Klasse B erlaubten 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse BE ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.


Führerscheinklasse C

Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse C hängt vom Gesamtgewicht aus Kraftfahrzeug und Anhänger ab. Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 Tonnen Gesamtgewicht (Kraftfahrzeug und Anhänger bis maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse) beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Bei Fahrzeugen (mit oder ohne Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht (inklusive Anhänger bis maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse) ist das Mindestalter 21 Jahre. Eine Ausnahme ist hier jedoch: Der Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Ist diese vorhanden, beträgt das Mindestalter, egal bei welchem Gewicht über 3,5 Tonnen, 18 Jahre.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

In die Führerscheinklasse C sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: C1


Führerscheinklasse CE

Der Führerschein der Klasse CE ist die Erweiterung des Führerscheins der Klasse C. Anders als beim C dürfen hier jedoch Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden. Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse C hängt vom Gesamtgewicht aus Kraftfahrzeug und Anhänger ab. Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 Tonnen Gesamtgewicht (Kraftfahrzeug und Anhänger) beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Bei Fahrzeugen (mit oder ohne Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ist das Mindestalter 21 Jahre. Eine Ausnahme ist hier jedoch: Der Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Ist diese vorhanden, beträgt das Mindestalter, egal bei welchem Gewicht über 3,5 Tonnen, 18 Jahre.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse CE ist ein Führerschein der Klasse C Voraussetzung.

In die Führerscheinklasse CE sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: C1E, BE, T, sowohl bei Besitz der Führerscheinklasse D1: D1E, bei Besitz der Führerscheinklasse D: DE


Führerscheinklasse C1

Der Führerschein der Klasse C1 ist für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit bis zu 7,5 Tonnen. Dazu gehört auch die Erlaubnis, einen Anhänger von bis zu 750 kg Gesamtgewicht mitzuführen.

Beim Führerschein der Klasse C1 ist das Mindestalter 21 Jahre. Eine Ausnahme ist hier jedoch: Der Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Ist diese vorhanden, beträgt das Mindestalter, egal bei welchem Gewicht über 3,5 Tonnen, 18 Jahre.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C1 ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.


Führerscheinklasse C1E

Der Führerschein der Klasse C1E ist eine Kombination des Führerscheins der Klasse C1 mit der Erweiterung, einen Anhänger von über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mitzuführen (bis maximal 12 Tonnen Gesamtmasse). Dabei darf das Gesamtgewicht des Anhängers jedoch nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten und zusammen genommen darf das Gesamtgewicht nicht 12 Tonnen überschreiten.

Beim Führerschein der Klasse C1E ist das Mindestalter 21 Jahre. Eine Ausnahme ist hier jedoch: Der Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Ist diese vorhanden, beträgt das Mindestalter, egal bei welchem Gewicht über 3,5 Tonnen, 18 Jahre.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C1E ist ein Führerschein der Klasse C1 Voraussetzung.

In die Führerscheinklasse C1E sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: BE, bei Besitz der Fahrerlaubnis von D1: D1E


Führerscheinklasse D

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse D beträgt 21 Jahre.

Beim Führerschein der Klasse D dürfen Omnibusse geführt werden, die mehr als 16 Fahrgastplätze haben. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg mitgeführt werden.

Für den Führerschein der Klasse D ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.

In die Führerscheinklasse D  sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: D1.


Führerscheinklasse DE

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse DE beträgt 21 Jahre.

Beim Führerschein der Klasse DE dürfen Omnibusse geführt werden, die mehr als 16 Fahrgastplätze haben. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Für den Führerschein der Klasse DE ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse D Voraussetzung.

In die Führerscheinklasse D  sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: D1E, BE, bei dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerschein Klasse C1: C1E.


Führerschein Klasse D1

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse D1 beträgt 21 Jahre.

Beim Führerschein der Klasse D1 dürfen Omnibusse geführt werden, die mehr als acht Fahrgastplätze, maximal aber 16 Fahrgastplätze haben. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Für den Führerschein der Klasse D1 ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.


Führerscheinklasse D1E

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse D1E beträgt 21 Jahre.

Der Führerschein der Klasse D1E ist eine Kombination des Führerscheins der Klasse D1 mit der Erweiterung, einen Anhänger von über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mitzuführen (bis maximal 12 Tonnen Gesamtmasse). Dabei darf das Gesamtgewicht des Anhängers jedoch nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten und zusammen genommen darf das Gesamtgewicht nicht 12 Tonnen überschreiten.

Für den Führerschein der Klasse D1E ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse D1 Voraussetzung.

In die Führerscheinklasse D1E  sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: BE, bei dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerschein Klasse C1: C1E.


Führerscheinklasse L

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse L beträgt 16 Jahre.

Mit dem Führerschein der Klasse L ist das Fahren von Zugmaschinen und Traktoren im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 32 km/h möglich. Darin enthalten ist auch das Führen einer Zugmaschine mit Anhänger, dann jedoch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/, ein Stapler mit oder ohne Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschine bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vom maximal 25 km/h.


Führerscheinklasse T

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen jedoch nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vom maximal 40 km/h gefahren werden.

Der Führerschein der Klasse T erlaubt das Fahren mit Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (mit oder ohne Anhänger) mit einer Höchstgeschwindigkeit vom mehr als 32 km/h, aber maximal 60 km/h. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h, um mit dem Führerschein der Klasse L geführt werden zu dürfen (mit oder ohne Anhänger).

In die Führerscheinklasse T  sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: L, M, S